Vereinfachungen für Kleinunternehmer bestünden derzeit nur in den jeweiligen
Seite 355
nationalen Umsatzsteuerregelungen. Nunmehr habe die Europäische Kommission neue Rechtsvorschriften zur Modernisierung der MwSt vorgelegt. Dabei sollen auch das steuerliche Umfeld für Kleinunternehmer verbessert und die unverhältnismäßig hohen Mehrwertsteuerbefolgungskosten reduziert werden.

