Der aktuelle Gesetzesentwurf (135/ME 26. GP ) zur Umsetzung der Organisationsreform der Bundesfinanzverwaltung sehe auch Änderungen bei der örtlichen Zuständigkeit der Gerichtsbarkeit im Finanzstrafverfahren vor. Der Beitrag setzt sich kritisch mit diesen Änderungsvorhaben auseinander.

