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Neuerliche Selbstanzeige zum selben Abgabenanspruch (Schmutzer, BFGjournal 5/2019, S. 229)

Artikelrundschau Mai 2019 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/466ÖStZ 2019, 355 Heft 13 v. 29.7.2019

Zwischen 1. 1. 2011 und 30. 9. 2014 sei für eine weitere Selbstanzeige zum selben Abgabenanspruch eine Abgabenerhöhung angefallen. Seit 30. 9. 2014 trete bei einer Selbstanzeige keine Straffreiheit ein, wenn hinsichtlich desselben Abgabenanspruchs bereits einmal Selbstanzeige erstattet wurde. Das BFG hatte zu prüfen, ob eine Selbstanzeige zu lohnsteuerpflichtigen Einkünften und eine weitere Selbstanzeige zur Einkommensteuer denselben Abgabenanspruch betrafen.

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