Die ersten Eckpunkte der Steuerreform 2020 seien jüngst bekannt gemacht worden: Ab 2021 solle im Einkommensteuertarif der Eingangssteuersatz von derzeit 25 % (wirksam bei einem Einkommen zwischen € 11.000,- und € 18.000,-) auf 20 % gesenkt werden. Ab 2022 sollen die zweite Tarifstufe (von derzeit 35 %) auf 30 % und die dritte Tarifstufe (von derzeit 42 %) auf 40 % gesenkt werden. Bis 2023 solle auch der Körperschaftsteuertarif schrittweise von 25 % auf 21 % abgesenkt werden. Die Reform der Einkommensteuertarife - vor Abschaffung der kalten Progression - sei grundsätzlich zu begrüßen, weil eine Tarifreform nach Abschaffung der kalten Progression nur mehr schwer finanzierbar sein werde.

