vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Steuerreform 2020 (Achatz/Kirchmayr, taxlex 5/2019, S. 133)

Artikelrundschau Mai 2019 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/448ÖStZ 2019, 353 Heft 13 v. 29.7.2019

Die ersten Eckpunkte der Steuerreform 2020 seien jüngst bekannt gemacht worden: Ab 2021 solle im Einkommensteuertarif der Eingangssteuersatz von derzeit 25 % (wirksam bei einem Einkommen zwischen € 11.000,- und € 18.000,-) auf 20 % gesenkt werden. Ab 2022 sollen die zweite Tarifstufe (von derzeit 35 %) auf 30 % und die dritte Tarifstufe (von derzeit 42 %) auf 40 % gesenkt werden. Bis 2023 solle auch der Körperschaftsteuertarif schrittweise von 25 % auf 21 % abgesenkt werden. Die Reform der Einkommensteuertarife - vor Abschaffung der kalten Progression - sei grundsätzlich zu begrüßen, weil eine Tarifreform nach Abschaffung der kalten Progression nur mehr schwer finanzierbar sein werde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!