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Die Steuerreform 2020 - 2022 - Der Ministerratsvortrag (Puchinger, FJ 2/2019, S. 80)

Artikelrundschau Mai 2019 - Teil 1Allgemeines - national, Gesetzesentwürfe, SteuerpolitikMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/447ÖStZ 2019, 353 Heft 13 v. 29.7.2019

Am 30. April 2019 präsentierte die Bundesregierung die Eckpunkte der schon länger angekündigten Steuerreform. Mittlerweile liegt der 17-seitige Vortrag an den Ministerrat vor, der die ersten Details des Vorhabens darstellt. Die Entlastung soll auf drei Jahre verteilt in Kraft gesetzt werden und zwar im Zeitraum 2020 bis 2022. Zu erwähnen ist, dass mit Wirkung ab dem 1. Jänner 2021 das EStG 2020 das bisherige EStG 1988 ersetzen soll. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Mittlerweile ist bekannt, dass die Umsetzung der Maßnahmen in mehreren Schritten erfolgt; der erste mit dem SteuerreformG I 2019/2020.

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