Mit 1. 1. 2019 sei das Genossenschaftsspaltungsgesetz (GenSpaltG) in Kraft getreten, das nun (endlich) auch Genossenschaften eine gesellschaftsrechtliche Spaltungsmöglichkeit eröffne. Ziel des Beitrages sei es, die wesentlichen Inhalte des GenSpaltG darzustellen und insb die Unterschiede/Parallelen zum SpaltG und zum GenVG herauszuarbeiten.

