Der Salzburger Steuerdialog 2014 habe eine heftige Diskussion im Fachschrifttum ausgelöst, ob nicht getilgte Verbindlichkeiten bei der Ermittlung des Abwicklungsendvermögens anzusetzen seien. Im Anlassfall sei das BFG der Rechtsansicht der Finanzverwaltung gefolgt und habe einen Ansatz abgelehnt. Nachdem der Fall beim VwGH anhängig ist und vonseiten der Finanzverwaltung und des BFG auch auf die deutsche Rechtslage verwiesen wurde, analysieren die Autoren diesen Aspekt näher.

