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Zurechnung einer verdeckten Ausschüttung stets entlang der Beteiligungskette (Ehgartner, BFGjournal 3/2019, S. 122)

ArtikelrundschauMärz 2019 - Teil 2MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/361ÖStZ 2019, 264 Heft 10 v. 21.6.2019

Der Verkauf von Liegenschaften an eine konzernmäßig verbundene GmbH erfolgte zu einem nicht fremdüblichen, zu niedrigen Preis und es kam zur Hinzurechnung einer verdeckten Ausschüttung. Das BFG hatte zu beurteilen, ob die verdeckte Ausschüttung direkt einem nur mittelbaren Gesellschafter zugerechnet werden könne, wenn dieser von der Vorteilszuwendung profitiert, oder ob die Zurechnung stets bloß an den unmittelbaren Anteilsinhaber zu erfolgen habe.

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