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Keine Einkünftezurechnung an die Begünstigte einer liechtensteinischen Stiftung (Knesl/Zwick, BFGjournal 3/2019, S. 112)

ArtikelrundschauMärz 2019 - Teil 2MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/360ÖStZ 2019, 263 Heft 10 v. 21.6.2019

Das BFG ging der Frage der abweichenden Zurechnung von Kapitaleinkünften einer

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liechtensteinischen Stiftung an ihre ö Alleinbegünstigte nach. Der nunmehr ständigen Rechtsprechung des VwGH folgend, vertrat das BFG nach zweimaliger Befassung des VwGH die Einkünftezurechnung zur Stiftung.

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