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Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Island

Internationales SteuerrechtHon.-Prof. Dr. Heinz JirousekÖStZ 2018/397ÖStZ 2018, 273 Heft 9 v. 11.6.2018

Am 30. 6. 2016 wurde ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und Vermögen unterzeichnet.11BGBl III 2017/25. Das Abkommen ist am 1. 3. 2017 in Kraft getreten und findet gem seines Art 28 Abs 2 erstmals ab dem Steuerjahr 2017 Anwendung. Die nachstehende Übersicht enthält die wichtigsten Grundzüge des neuen Abkommens sowie eine Gegenüberstellung mit dem OECD Musterabkommen (OECD MA) idF 2014.

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