Mit dem Wartungserlass zur Änderung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 seien insbesondere die erfolgten gesetzlichen Änderungen des Abgabenänderungsgesetzes 2016 betreffend die Leistungen in Zusammenhang mit Grundstücken sowie die aktuelle Judikatur der Höchstgerichte in die Umsatzsteuerrichtlinien eingearbeitet worden. Überdies habe die Steuerverwaltung Aussagen zur überholten Rechtslage gestrichen.