Das Umsatzsteuerrecht unterscheide zwischen Unternehmern und Nichtunternehmern und knüpfe an diese Unterscheidung regelmäßig unterschiedliche Rechtsfolgen, so zum Beispiel bei der Bestimmung des Leistungsorts und der Bestimmung des Steuerschuldners (Reverse Charge). In der Praxis bestehe daher ein großes Bedürfnis, schnell und einfach feststellen zu können, ob ein Geschäftspartner als Unternehmer iSd § 2 UStG anzusehen sei.