Die Finanzbehörden hätten im letzten Quartal 2017 begonnen, auf die Kapitalzufluss- sowie die Kapitalabflussmeldungen zu reagieren, und Tausende von Schreiben versendet. Von den Betroffenen sei eine Vielzahl von Unterlagen standardmäßig angefordert worden, obwohl in vielen Fällen die Vorlage weniger Dokumente oder der Verweis auf den Steuerakt ausreichend sei. Sollten die Meldungen iZm abgabenrechtlichen Verfehlungen in der Vergangenheit stehen, sei zu prüfen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige nach Kontaktaufnahme durch das Finanzamt noch möglich ist.