Mit dem KontRegG habe der Gesetzgeber erstmals auch für das Abgabenverfahren eine Auskunftspflicht der Kreditinstitute gegenüber den Abgabenbehörden geschaffen. §§ 8 und 9 KontRegG regeln die Voraussetzungen und das Bewilligungsverfahren für diesbezügliche Auskunftsverlangen. Die bereits gemachten praktischen Erfahrungen würden einen kurzen systematischen Streifzug durch das Bewilligungsverfahren ermöglichen.