Die in der Überschrift beschriebene Konstellation führe zur Frage, wie die Anschaffungskosten zu errechnen seien. Dazu habe sich der BFH geäußert. Es ging um die Zuzahlung eines Alleingesellschafters einer Kapitalgesellschaft. Die Frage der disquotalen Zuzahlungen war bislang weder für die Handelsbilanz noch für die steuerrechtliche Gewinnermittlung abschließend geklärt.