Sind einbringungsgeborene Anteile an einer übernehmenden Körperschaft einer österreichischen Betriebsstätte der einbringenden Mitunternehmerschaft im Sinn der Betriebsstättenregel der DBA zuzurechnen? Beiser sucht eine systemkonsistente Lösung.
Sind einbringungsgeborene Anteile an einer übernehmenden Körperschaft einer österreichischen Betriebsstätte der einbringenden Mitunternehmerschaft im Sinn der Betriebsstättenregel der DBA zuzurechnen? Beiser sucht eine systemkonsistente Lösung.