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Verlängerung der Meldefrist für die erstmaligen Meldungen an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer

Info aktuellFinanzverwaltungBearbeiterin: Sabine SadloÖStZ 2018/355ÖStZ 2018, 246 Heft 9 v. 11.6.2018

Gleichzeitig mit dem WiEReG-Erlass hatte das BMF der KSW schon großzügige Nachfristen zur Abwendung von Zwangsstrafen in Aussicht gestellt, siehe ÖStZ 2018/323. In den "Fachlichen News" Ausgabe 2018/03 wird darüber hinaus nun über die Verschiebung der Einleitung des automatisationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens von 2. Juni auf 16. August 2018 informiert:

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