Gleichzeitig mit dem WiEReG-Erlass hatte das BMF der KSW schon großzügige Nachfristen zur Abwendung von Zwangsstrafen in Aussicht gestellt, siehe ÖStZ 2018/323. In den "Fachlichen News" Ausgabe 2018/03 wird darüber hinaus nun über die Verschiebung der Einleitung des automatisationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens von 2. Juni auf 16. August 2018 informiert: