Mit dem WiEReG unternehme der Gesetzgeber einen Versuch, verdeckte Gesellschaftsstrukturen sichtbar zu machen. Das Gesetz nehme auch auf die Treuhandschaft, die in der Praxis den Treugeber als wirtschaftlichen Eigentümer zu verdecken versuche, ausdrücklich Bezug. Die Autoren legen die bestehenden Offenlegungspflichten für Treuhandschaften allgemein dar.