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Offenlegungspflichten bei verdeckten Treuhandschaften (Hayden/Varro, SWK 6/2018, S. 319)

Artikelrundschau Februar 2018 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/345ÖStZ 2018, 241 Heft 8 v. 22.5.2018

Mit dem WiEReG unternehme der Gesetzgeber einen Versuch, verdeckte Gesellschaftsstrukturen sichtbar zu machen. Das Gesetz nehme auch auf die Treuhandschaft, die in der Praxis den Treugeber als wirtschaftlichen Eigentümer zu verdecken versuche, ausdrücklich Bezug. Die Autoren legen die bestehenden Offenlegungspflichten für Treuhandschaften allgemein dar.

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