Der VwGH hat die Frage entschieden, ob das Zwischenschalten einer Kapitalgesellschaft zwingend zu einer Änderung der Gesellschafterstruktur führt oder auch die mittelbaren Beteiligungen von Relevanz sind.
Der VwGH hat die Frage entschieden, ob das Zwischenschalten einer Kapitalgesellschaft zwingend zu einer Änderung der Gesellschafterstruktur führt oder auch die mittelbaren Beteiligungen von Relevanz sind.