Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer wurde für die Zwecke der Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung eingerichtet und beinhaltet Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften, Stiftungen und Trusts. Alle meldepflichtigen Rechtsträger müssen ihre wirtschaftlichen Eigentümer bis zum 1. Juni 2018 melden. Ab dem 2. Mai 2018 können berufsmäßige Parteienvertreter für ihre Klienten Meldungen abgeben. Die im BMF eingerichtete WiEReG-Registerbehörde berichtet in den "Fachlichen News" Ausgabe 2018/02 (zu 2018/01 siehe ÖStZ 2018/77), dass ein Informationsschreiben an meldepflichtige Rechtsträger versendet wurde: