BAO: § 266 Abs 4
VwGH 31. 3. 2017, Ra 2015/13/0026
Nach der Bestimmung des § 266 Abs 4 BAO idF FVwGG 2012, BGBl I 2013/14, kann das BFG zwar aufgrund der Behauptungen des Beschwerdeführers erkennen, wenn es die Abgabenbehörde unter Setzung einer angemessenen Nachfrist (erfolglos) zur Vorlage der Akten aufgefordert hat. Eine derartige Nachfristsetzung zur Aktenvorlage erfordert allerdings einen an die Abgabenbehörde gerichteten (verfahrensleitenden) Beschluss (vgl Ritz, BAO5, § 266 Tz 7, sowie idS § 25a Abs 3 VwGG). Händische Vermerke über eine Aufforderung zur Aktenvorlage (auf einem "Post-it") sind nicht ausreichend.