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Außergewöhnliche Belastung, Querschnittlähmung, Krankenhaus- bzw Kuraufenthalt

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/314ÖStZ 2018, 208 Heft 7 v. 7.5.2018

EStG: § 34 Abs 1 und 3

VwGH 31. 3. 2017, Ra 2015/13/0042

Der zur Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung iSd § 34 Abs 1 und 3 EStG nach der Judikatur erforderliche (strenge) Nachweis der Notwendigkeit sog "Kurreisen" ua durch ein vor Antritt der Kur ausgestelltes amts- oder vertrauensärztliches Zeugnis (vgl zB VwGH 25. 4. 2002, 2000/15/0139) kann auf den Aufenthalt in einer ausländischen Krankenanstalt nicht übertragen werden. Mit dem Hinweis auf einen solcherart fehlenden Nachweis können geltend gemachte Kosten einer Querschnittgelähmten für einen Aufenthalt in einer kroatischen "Spezialanstalt für die Rehabilitation Schwerversehrter (Querschnittgelähmter und Amputierter)" nicht als außergewöhnliche Belastung versagt werden (auch wenn ein wesentlicher Teil der in der

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