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Fruchtgenussablöse, keine Einkünfte aus Vermietung

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/313ÖStZ 2018, 208 Heft 7 v. 7.5.2018

EStG: § 28 Abs 1

VwGH 31. 3. 2017, Ra 2016/13/0029

Hinsichtlich eines Fruchtgenussrechtes ist iZm Einkünften iSd § 28 Abs 1 Z 1 oder Z 3 EStG von Bedeutung, ob dieses zur Nutzung überlassen oder auf einen Dritten übertragen bzw darauf endgültig verzichtet wird.

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