EStG: § 21 Abs 1 (§ 17 Abs 4)
VwGH 31. 3. 2017, Ro 2015/13/0017
Die in der zu § 17 Abs 4 und 5 EStG ergangenen LuF-PauschVO 2011, BGBl II 2010/471, in § 13 Abs 2 (wortgleich mit § 15 Abs 2 der LuF-PauschVO 2015, BGBl II 2013/125) vorgesehene Begrenzung des Abzugs bezahlter Pachtzinse bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen mit "25 % des auf die zugepachteten Flächen entfallenden Einheitswertes" ist auf die Summe der Einheitswerte der zugepachteten Flächen zu beziehen.