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Land- und forstwirtschaftliche Pauschalierung, Abzug von Pachtzinsen, Deckelung summenbezogen

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/312ÖStZ 2018, 208 Heft 7 v. 7.5.2018

EStG: § 21 Abs 1 (§ 17 Abs 4)

VwGH 31. 3. 2017, Ro 2015/13/0017

Die in der zu § 17 Abs 4 und 5 EStG ergangenen LuF-PauschVO 2011, BGBl II 2010/471, in § 13 Abs 2 (wortgleich mit § 15 Abs 2 der LuF-PauschVO 2015, BGBl II 2013/125) vorgesehene Begrenzung des Abzugs bezahlter Pachtzinse bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen mit "25 % des auf die zugepachteten Flächen entfallenden Einheitswertes" ist auf die Summe der Einheitswerte der zugepachteten Flächen zu beziehen.

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