Für umgründungsbedingte Grundstücksübertragungen normiere das Grunderwerbsteuerrecht eine begünstigende Behandlung. Der BFH habe eine vergleichbare Regelung des dGrEStG als potenziell beihilferechtlich problematisch aufgegriffen und dem EuGH vorlegt. Zwar bestünden im Detail erhebliche Unterschiede zur ö Rechtslage, im Kern stelle sich jedoch dieselbe Frage. Die Autoren untersuchen, ob der für Umgründungen geltende reduzierte Grunderwerbsteuersatz eine staatliche Beihilfe darstellt und mit dem Unionsrecht unvereinbar ist.