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Verfassungsrechtliche Aspekte der Verpflichtung zur Sonderausgaben-Datenübermittlung

Steuerrecht aktuellDr. Edeltraud Lachmayer/Dr. Martin AtzmüllerÖStZ 2018/275ÖStZ 2018, 179 Heft 7 v. 7.5.2018

Mit Anfang 2018 ist die Datenübermittlungsverpflichtung gemäß § 18 Abs 8 EStG wirksam geworden; insb Spendenorganisationen und Kirchen müssen nunmehr Daten an das Finanzamt übermitteln, wenn die Zahlungen in der jeweiligen Steuerveranlagung berücksichtigt werden sollen. Im Schrifttum wurden bezüglich dieser Übermittlungsverpflichtung verfassungsrechtliche Bedenken vorgebracht.11 Scheichenbauer, taxlex 03/2017, 76 ff. Im folgenden Beitrag soll die einschlägige Judikatur des VfGH dazu dargestellt und zu den Bedenken Stellung genommen werden.

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