Durch den Wartungserlass 2017 wird in den KStR 2013 neben der laufenden Wartung insbesondere die Anpassung an die seit dem letzten Wartungserlass 2014, ÖStZ 2015/4, erfolgten gesetzlichen Änderungen und an die neuere Rechtsprechung vorgenommen:
Die Aussagen zu ertragsteuerlichen Rechtsbeziehungen zwischen einer Trägerkörperschaft und ihrem Betrieb gewerblicher Art werden bezüglich der Nutzungsüberlassung geändert (Rz 90, 91).