Vor dem BFG war strittig, ob eine nach dem Unfalltod des Ehegatten von der PVA zuerkannte Witwenpension der Lohnsteuer unterliege oder es sich dabei um einen steuerfreien Bezug aus der gesetzlichen Unfallversorgung handele. Weiters habe sich die Frage gestellt, ob diese Witwenpension gemeinsam mit der Eigenpension versteuert werden dürfe.