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Übernahme und Rückerstattung von Berufsschulinternatskosten (Wiesinger, SWK 3/2018, S. 68)

Artikelrundschau Jänner 2018 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/265ÖStZ 2018, 172 Heft 6 v. 23.4.2018

Eines der noch kurz vor den Neuwahlen beschlossenen Gesetze betrifft die Neuregelung der Kosten der Berufsschulinternate. Der Gesetzgeber habe den Arbeitgeber zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet, sehe aber für die meisten einen Rückerstattungsanspruch vor. Die Regelung ist bereits mit 1. 1. 2018 in Kraft getreten.

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