Eines der noch kurz vor den Neuwahlen beschlossenen Gesetze betrifft die Neuregelung der Kosten der Berufsschulinternate. Der Gesetzgeber habe den Arbeitgeber zur Übernahme dieser Kosten verpflichtet, sehe aber für die meisten einen Rückerstattungsanspruch vor. Die Regelung ist bereits mit 1. 1. 2018 in Kraft getreten.