Zur Frage, ob Kapitalgesellschaftsanteile des Anlagevermögens bei Veräußerungsabsicht in das Umlaufvermögen umzugliedern seien, bestünden unterschiedliche Auffassungen. Ein Erkenntnis des VwGH gäbe Anlass, diese Problematik aufzugreifen, die unterschiedlichen Argumente gegenüberzustellen und systematische Lösungen zu finden.