Auf Grundlage der MiFID-II-Richtlinie benötigten juristische und natürliche Personen ab 2018 eine sie identifizierende Nummer, um jegliche Wertpapiertransaktionen unter Zuhilfenahme von Finanzdienstleistern durchführen zu können. Rechtzeitiges Handeln sei geboten, um Verzögerungen beim Wertpapierhandel zu vermeiden.