Mit 15. 1. 2018 sei das WiEReG in Kraft getreten. In dieses Register seien alle wesentlich beteiligten oder sonst kontrollierenden natürlichen Personen einer im Firmenbuch eingetragenen Gesellschaft einzutragen. Privatstiftungen würden erstmals auch ihre Begünstigten in ein öffentliches Register einzutragen haben. Eine nähere Befassung könne sich ob der beträchtlichen Strafen bezahlt machen. Die Autoren geben mit einer Checkliste einen Überblick über die wesentlichen Pflichten.