UStG: § 12 Abs 1 und Abs 2 (§ 3a Abs 1a)
VwGH 27. 9. 2017, Ra 2015/15/0045
Wird ein als Fremdenpension genutztes Betriebsgebäude untergeordnet (zu weniger als 20 % der Gesamtnutzfläche) für private Wohnzwecke genutzt, ist zwar - vor dem Hintergrund der Unionsrechtslage und somit jedenfalls für Zeiträume vor Inkrafttreten von Art 168a der MwStSystRL (mit Wirkung ab dem Kalenderjahr 2011) - der Vorsteuerabzug iSd § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG auch für den untergeordnet privat genutzten Gebäudeteil möglich (vgl VwGH 19. 3. 2013, 2010/15/0085).