Die Berufsrechte der in § 22 EStG aufgezählten Katalogberufe sähen oftmals die Verpflichtung zur Wahrung der Verschwiegenheit vor. Im Abgabenverfahren jedoch normiere § 119 BAO die Pflicht, abgabenrechtlich relevante Sachverhalte "... vollständig und wahrheitsgemäß ..." offenzulegen. Der Artikel informiert, in welchen Bereichen abgabenrechtlich bedeutsame Berufsgeheimnisse zu beachten sind, und zeigt praxisrelevante Vorschläge zur Lösung dieses Konflikts auf.