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Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer - ein Überblick (Michtner, RdW 2018/13, S. 9)

Artikelrundschau Dezember 2018 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/204ÖStZ 2018, 138 Heft 5 v. 11.4.2018

Wer steht dahinter? Diese Frage stellte sich der EU-Gesetzgeber bei juristischen Personen und verpflichtete mit der 4. EU-Geldwäsche-RL seine MS, ein Register der wirtschaftlichen Eigentümer einzurichten. Die Wirtschaft stelle sich nun die Frage: Wer muss was, wie und wann melden? Ö habe als Folge das WiEReG erlassen, welches mit 15. 1. 2018 in Kraft getreten ist. Registerbehörde ist der Bundesminister für Finanzen. Die Einrichtung und Führung des Registers obliegt der Bundesanstalt Statistik Österreich und der Bundesrechenzentrum GmbH.

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