Seit 1. 1. 2017 seien die neuen Regelungen zu Section 871(m) U.S. Internal Revenue Code (IRC) und die dazu ergangenen U.S. Treasury Regulations in Kraft. Im Wesentlichen bestehe seit diesem Zeitpunkt eine Quellensteuerabzugsverpflichtung auf bestimmte Erträge aus Derivaten, deren Basis ein Eigenkapitalanteil an einer US-Gesellschaft ist. Die USA würden damit withholding agents verpflichten, US-Quellensteuern einzubehalten, unabhängig davon, wo die aus dem Derivat verpflichtete faktisch zahlende Gesellschaft ansässig ist. Ungeklärt sei, ob dieser Quellensteueranspruch von den anwendbaren DBA beschränkt werde.