UStG: § 6 Abs 1 Z 27, § 19 Abs 2 Z 1 lit a
VwGH 1. 6. 2017, Ro 2015/15/0037
Daraus, dass nur konkret leistungsbezogene Vorauszahlungen die Anzahlungsbesteuerung (Mindest-Istbesteuerung) nach § 19 Abs 2 Z 1 lit a zweiter Absatz UStG mit Ablauf des Voranmeldungszeitraumes, in dem das Entgelt vereinnahmt worden ist, auslösen, ergibt sich, dass das Schicksal einer Anzahlung am nachfolgend tatsächlich bewirkten Umsatz hängt. Dies betrifft zB den auf die Anzahlung anzuwendenden Steuersatz.