BAO: §§ 262 ff, 278 f (§§ 50, 2a und §§ 291, 300)
VwGH 22. 11. 2017, Ra 2017/13/0010 (ebenso VwGH 22. 11. 2017, Ra 2016/13/0023)
Die BAO sieht kein Zwischenverfahren darüber vor, ob die Zuständigkeit zur Erledigung einer Beschwerde vom Finanzamt an das BFG übergegangen oder dies trotz Vorlage der Beschwerde wegen des (nicht durch eine der Ausnahmen des § 262 Abs 2 und 4 BAO gedeckten) Fehlens einer (wirksam zugestellten) Beschwerdevorentscheidung oder mangels eines (wirksam eingebrachten) Vorlageantrages nicht der Fall ist. Ein diesbezüglich vom BFG gefasster Unzuständigkeitsbeschluss ist wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des BFG aufzuheben.