Eine freie Dienstnehmerin bezieht sv-beitragspflichtige Einkünfte. Überdies erhält sie Kilometergeld. Der Dienstgeber bezahlt neben den Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung auch den Mitarbeitervorsorgebeitrag. Die Autoren untersuchen die Frage, ob Umsatzsteuerpflicht besteht und ob auch das Kilometergeld sowie die Beiträge zur Sozialversicherung und zur Mitarbeitervorsorgekasse der Umsatzsteuer unterliegen.