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Kryptowährungen: Sind Wechselstuben, Handelsplätze und Walletanbieter umsatzsteuerpflichtig? (Zechner, taxlex 12/2017, 388)

Artikelrundschau Dezember 2017 - Teil 1Umsatzsteuer, Normverbrauchsabgabe, Energieabgaben, KammerumlageBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/126ÖStZ 2018, 67 Heft 3 v. 28.2.2018

Der Handel mit unterschiedlichen virtuellen Währungen über das Internet sei so populär wie nie zuvor. Bitcoins und sog Altcoins würden auf Wechselstuben und Handelsplätzen getauscht und mithilfe von Walletanbietern "gespeichert". Inzwischen gebe es eine Vielzahl solcher Unternehmen am Rande der Blockchain, die zwischen der virtuellen und der realen (Wirtschafts-)Welt vermitteln und sich über ihre Vermittlerposition einen wirtschaftlichen Vorteil verschaffen. Der krypto-anarchische Grundgedanke einer autonomen Blockchain à la Bitcoin, bei der niemandem vertraut werden muss, scheine dabei in den Hintergrund zu treten. Der Beitrag untersucht, ob die Umsätze mit Bitcoins und Altcoins solcher dazwischengeschalteten Unternehmen umsatzsteuerpflichtig sind.

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