Sogenannte Steuer-CDs enthielten mitunter wichtige Informationen über unversteuertes Einkommen/Vermögen im Ausland. Der EGMR erachte in seinem Urteil vom 6. 10. 2016, Bsw-Nr 33696/11, K.S. und M.S. gg Deutschland, für das Ermittlungsverfahren die Nutzung einer Steuer-CD als Grundlage für eine Hausdurchsuchung als mit dem Wohnrecht (Art 8 EMRK) vereinbar. Der Beitrag analysiert darauf aufbauend, ob Steuer-CDs im gerichtlichen Finanzstrafverfahren einem Beweisverwertungsverbot unterliegen könnten.