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Die Anti-Fragmentierungs-Regel des BEPS-Aktionspunktes 7 und ihre mögliche Auswirkung für die Substanzbeurteilung von internationalen Holdingstrukturen (Schuch, SWI 12/2017, S. 654)

Artikelrundschau Dezember 2017 - Teil 1Allgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/100ÖStZ 2018, 64 Heft 3 v. 28.2.2018

Die Rechtsentwicklung im Kontext internationaler Holdingstrukturen sei von einer immer weiter einschränkenden "Stand-alone"-Betrachtung des Vorliegens der Substanzerfordernisse geprägt. Dabei werde der Tatsache nicht Rechnung getragen, dass Holdingeinheiten in der internationalen Unternehmenspraxis aus einem oder mehreren außersteuerlichen Gründen zunehmend aufgespalten werden. BEPS-Aktion 7 der OECD folge der entgegengesetzten Logik. Die vorgeschlagenen Antifragmentierungsregeln würden darauf abzielen, alle Aktivitäten verbundener Unternehmen, die Teil einer geschlossenen Geschäftstätigkeit sind, zu konsolidieren.

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