Die Rechtsentwicklung im Kontext internationaler Holdingstrukturen sei von einer immer weiter einschränkenden "Stand-alone"-Betrachtung des Vorliegens der Substanzerfordernisse geprägt. Dabei werde der Tatsache nicht Rechnung getragen, dass Holdingeinheiten in der internationalen Unternehmenspraxis aus einem oder mehreren außersteuerlichen Gründen zunehmend aufgespalten werden. BEPS-Aktion 7 der OECD folge der entgegengesetzten Logik. Die vorgeschlagenen Antifragmentierungsregeln würden darauf abzielen, alle Aktivitäten verbundener Unternehmen, die Teil einer geschlossenen Geschäftstätigkeit sind, zu konsolidieren.