Das MLI sei als Meilenstein in der Bekämpfung der internationalen Steuerflucht gelobt worden. Für Ö seien die meisten Bestimmungen nicht so bedeutsam wie für andere Länder, weil sie bereits bisher im Auslegungsweg zu beachten gewesen seien. Allerdings würden auch Bestimmungen im MLI zu finden, die Rechtsänderungen zur Folge hätten. Loukota untersucht die Anti-Missbrauchs-Bestimmung des Art 10 MLI, die auf den ersten Blick eine einfache und wirksame Sanktion gegen die Nutzung von privilegierenden Sondersteuerregimen bestimmter Länder durch Betriebsstätteneinschub vorsehe.