Nach dreijähriger Pause melde sich die Finanzverwaltung mit dem EStR-Wartungserlass 2018 zurück. Die umfangreichen Anpassungen des EStR-Wartungserlasses seien insb der Einbeziehung des RÄG 2014, des StRefG 2015/2016, des GG 2015 sowie des AbgÄG 2015 geschuldet. Der Autor beleuchtet die wesentlichen Änderungen und Neuerungen.