BAO: §§ 85 und 86a
VwGH 29. 5. 2018, Ro 2017/15/0024
Ein mittels sog E-Fax (am PC des Mitarbeiters der Steuerberatungskanzlei) erstelltes Rechtsmittel, das vom Faxserver der Kanzlei des steuerlichen Vertreters über das Telefonnetz (Festnetz) an die Telefax-Anschlussstelle des Finanzamts übermittelt wird, ist - anders als ein E-Mail (vgl zB VwGH 12. 8. 2015, Ra 2015/16/0065) - ein wirksames Anbringen (auch hier erfolgte nämlich die Einreichung "unter Verwendung eines Telekopierers" iSd ua zum § 86a BAO ergangenen TelekopieV BGBl 1991/494). Auch wenn dieser Eingabe die Unterschrift fehlt, führt dies nur zu einem Mängelbehebungsverfahren nach § 85 Abs 2 BAO.