BAO : § 217 Abs 7
VwGH 24. 1. 2018, Ra 2017/13/0023
Für die Beurteilung eines (in der Beschwerde gegen den Säumniszuschlagsbescheid gestellten) Antrags auf Herabsetzung bzw Nichtfestsetzung von (ersten) Säumniszuschlägen nach § 217 Abs 7 BAO ist es maßgebend, ob den zur Selbstberechnung verpflichteten Eigenschuldner oder Abfuhrpflichtigen an der Fehlberechnung (an Umsatz- und Kapitalertragsteuer) ein grobes Verschulden trifft.